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Datenschutzrichtlinie

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OFFENLEGENDE PARTEI („Partei A“): Das Unternehmen des Zolls

 

EMPFÄNGERPARTEI („Partei B“): Xiamen Boming Industrial & Trading Co., Ltd

 

1. Vertrauliche Informationen

Vertrauliche Informationen umfassen alle Informationen, materiellen Daten oder Know-how, sei es in mündlicher, schriftlicher, grafische, elektronische oder physische Form, die sich auf das Geschäft, den Betrieb, die Finanzen oder die Technologie des Unternehmens bezieht Partei A und dass (a) entweder von Partei A als vertraulich bezeichnet wird oder aufgrund der Art der Umstände sollten vertraulich behandelt werden; und (b) Informationen, die Partei A Partei B zuvor offengelegt hat Vereinbarung getroffen wurde oder Partei B im Rahmen ihrer Geschäfte mit Partei A auf andere Weise Kenntnis davon erlangt hat.

Zu den vertraulichen Informationen zählen unter anderem auch Patente, Geschäftsgeheimnisse, urheberrechtlich geschützte Werke, Marken, Konzepte, Designs, Zeichnungen, Skizzen, Renderings, Entwicklungen, Verbesserungen, Verpackung Design, Formeln, Produktspezifikationen, Komponenten- und Zubehörspezifikationen, Protokolle, Methoden, Prozesse, Testergebnisse, Verwendungszweck, Muster, Prototypen, kundenspezifische Werkzeuge, Materialzusammensetzung, Kunden-, Markt- und Produktentwicklungspläne, Produktwerbepläne, Prognosen, Kosteninformationen, Dazu gehören auch die Existenz und der Verlauf der Geschäfte der Parteien sowie die Bedingungen einer Vereinbarung zwischen den Parteien.

 

2. Geheimhaltung, Nichtnutzung und Nichtumgehung

Ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung der Partei A verpflichtet sich Partei B, diese nicht offenzulegen, zu verwenden oder zu verwenden Partei A daran hindern, die vertraulichen Informationen offenzulegen oder zu verwenden. In jedem Fall wird Partei B keinen Antrag auf Registrierung von geistigem Eigentum stellen, der auf vertraulichen Informationen basiert von Partei A offengelegt werden. Eine solche Registrierung geistigen Eigentums, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Patentregistrierung, Markenregistrierung und Urheberrechtsregistrierung.

2.1 Geheimhaltung. Partei B verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, sei es in in mündlicher, schriftlicher, grafischer, elektronischer oder physischer Form, einschließlich der Offenlegung in Marketingmaterialien (Foto). oder Video); Kopien oder andere Reproduktionen vertraulicher Informationen anzufertigen oder Dritten dies zu gestatten; Dritten (einschließlich der Kunden von Partei A) mitteilen, dass sie die Produkte von Partei A herstellt. Partei B beschränkt den Besitz, die Kenntnis und die Nutzung vertraulicher Informationen auf seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater, Agenten, Partner oder Vertreter (Vertreter von Partei B“), die einen legitimen Bedarf haben Kenntnis von solchen Informationen haben und einer verbindlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Partei B Die Vertreter werden über den vertraulichen Charakter der Informationen informiert. Partei B ist verantwortlich für jeden Verstoß gegen diese Vereinbarung durch einen seiner Vertreter.

 

2.2 Nichtbenutzung. Partei B stimmt zu, vertrauliche Informationen nicht zur Entwicklung und/oder zum Verkauf derselben zu verwenden oder ein im Wesentlichen ähnliches Produkt wie ein Dritter (einschließlich der Kunden von Partei A), der nicht Partei A ist; nicht zu verwenden Vertrauliche Informationen entwickeln und/oder verkaufen direkt oder indirekt dasselbe oder ein wesentlich ähnliches Produkt konkurriert mit Partei A.

 

2.3 Nichtumgehung. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Partei A darf Partei B nicht direkt oder Partei A indirekt umgehen, meiden, umgehen, einschließlich der Inanspruchnahme einer dritten Partei, um mit ihr in Kontakt zu treten, sich mit ihr zu befassen, Transaktionen mit Kunden von Partei A durchführen oder anderweitig mit ihnen in Kontakt treten; oder mit einer Körperschaft, Partnerschaft, Einzelpersonen oder andere juristische Personen, die von Partei A eingeführt oder offengelegt werden. Diese Vereinbarung wird dahingehend ausgelegt eine solche Umgehung seiner Bedingungen verhindern, die Partei A daran hindern würde, die Entschädigung zu erhalten andernfalls würde es diese erhalten, und zwar auf eine Art und Weise, die dem Unternehmen maximalen Schutz bietet Erwartungen an Partei A.

 

 

 

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